Die AXPO braucht eine neue rechtliche Grundlage – aber nicht diese

Die SP Kanton Zürich teilt die Einschätzung von AXPO und Regierungsrat, dass der NOK-Gründungsvertrag von 1914 keine taugliche Grundlage mehr darstellt. Der AXPO-Konzern braucht im teilweise liberalisierten Energiemarkt eine neue rechtliche Grundlage. Das vorliegende Paket aus Aktionärsbindungsvertrag (ABV) und Teilrevision des Energiegesetzes (EnerG) ist jedoch ungenügend.

Erstens stellt das Paket keine Garantie dar, dass die grossen Schweizer Wasserkraftwerke und Hochspannungsnetze, bei welchen die AXPO allein oder teilweise Eigentümerin ist, vollumfänglich in öffentlichem schweizerischem Eigentum bleiben. Zweitens schliesst es die Gefahr nicht aus, dass Wasserkraft und Hochspannungsnetz kurzfristigen finanziellen Zwängen – z.B. im Zusammenhang mit dem Atomausstieg – geopfert werden.

 

Im ABV und in der EnerG-Vorlage fehlt zudem die für einen De-facto-Staatsbetrieb eigentlich selbstverständliche demokratische Abstützung. Dass der Kantonsrat zur Eignerstrategie nichts zu sagen hat, ist nicht akzeptabel. Trotz erheblicher Risiken für die Kantonsfinanzen, die Energieversorgung und Tausende von Arbeitsplätzen bedeuten, verzichtet sie sogar auf jegliche parlamentarische Oberaufsicht.

 

Die SP hat in den letzten Jahren versucht, die Anliegen des Service Public von Demokratie, Transparenz und Oberaufsicht bei den zuständigen Regierungen und der AXPO einzubringen, damit ein Scheitern der ganzen Vorlage verhindert werden kann. Leider ist das Resultat trotz unserer konstruktiven Mitarbeit völlig unbefriedigend. Da der ABV im Kantonsrat nicht verändert werden kann, ist eine Zustimmung der SP zu diesem Paket nicht möglich.