Entwicklungsgebiete Sood und Lätten

Was plant die Stadt Adliswil in Sood und in Lätten?

Sood ist durch den SZU-Bahnhof Sood-Oberleimbach sehr gut an Zürich angeschlossen, ebenso über die Sihltalstrasse. Dies spricht für einen Gewerbestandort. Allerdings ist durch die Art des Gewerbes (bspw. Entsorgungsbetrieb, Kiesanlage, Abschleppdienst) die Arbeitsplatzdichte nicht sehr gross und auch die Wohndichte ist gering, wodurch der Bahnhof ungenügend genutzt wird. Ausserdem erzeugt das Gewerbe teilweise Lärmemissionen, weshalb eine weitere Erschliessung des Sood als Wohngebiet erschwert ist.
Die Stadt Adliswil möchte Sood zu einem Subzentrum mit neuen Gewerbe- und Wohnflächen entwickeln, ähnlich wie dies die Stadt Zürich in Manegg mit Greencity erfolgreich vorgemacht hat. Gewerbe, dass wegen seiner Emissionen für die Nachbarschaft zu Wohngebieten nicht geeignet ist, soll aus Sood und aus anderen Teilen Adliswils (vor allem aus der Tüfi) über die Autobahn in das Gebiet Lätten verlegt werden. Damit würden auch die häufigen Gütertransporte durch das Zentrum Adliswil und über die Soodstrasse weitgehend entfallen, denn das Gebiet Lätten wäre über die Autobahn gut anzubinden.

 

Zu diesen Plänen ergeben sich einige kritische Fragen:

  • Ist der Bedarf in Adliswil an Gewerbeflächen (lärmemittierendes Gewerbe, Dienstleistungsgewerbe etc.) bis 2050 untersucht worden?
  • Adliswil stellt sich auch höhere Gebäude in Sood vor. Die Umgebung des Bahnhofs soll gemäss Masterplanung durch Gewerbe und Gastronomie belebt werden. Gibt es hierzu ein Konzept oder ist eine Ausschreibung für eine Quartierplanung vorgesehen? Es sollte unbedingt vermieden werden, dass eine tote Überbauung wie beispielsweise in Mittelleimbach entsteht.

Entwicklungsgebiet Lätten

Eingangs muss festgestellt werden, dass das Gebiet Lätten Reservezone und grundsätzlich zur Bebauung vorgesehen ist. Zum Masterplan Lätten haben der Kanton Zürich und auch die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) ihre Zustimmung gegeben.
Die Grundidee für die Nutzung des Lätten besteht darin, einen Gebietsstreifen entlang der Autobahn als Gewerbezone zu nutzen, in die das lärmemittierende Gewerbe aus Sood und Lätten umgesiedelt werden soll. Zum Schutz der Wohngebiete am Zwängiweg und an der Lettenstrasse soll eine begrünte Lärmschutzwand errichtet werden. Östlich an die Gewerbe-zone ist eine Mischzone für Gewerbe und Wohnen vorgesehen, gefolgt von einer Grünzone mit Familiengärten und Grünflächen. Entlang von Zwängiweg und Lettenstrasse soll schliesslich noch eine Wohnzone entstehen. Die Erschliessung soll über den benachbarten Autobahnanschluss Zürich-Wollishofen und über die Albisstrasse erfolgen. Die ÖV-Anbindung soll über eine Anpassung der Buslinien in Kilchberg geschehen.

 

Kritische Fragen:

  • Ist der Bedarf in Adliswil an Gewerbeflächen (lärmemittierendes Gewerbe, Dienstleistungsgewerbe etc.) bis 2050 untersucht worden?
  • Die Verlängerung der bestehenden Buslinien in Kilchberg ist suboptimal und wird die ÖV-Nutzung für die zukünftigen Bewohner und Berufspendler in Lätten nicht attraktiv machen. Optimal wäre die im Richtplan vorgesehene Verlängerung der Tramlinie 7 bis Adliswil. Gibt es Abklärungen von Seiten Adliswils, wann die Realisierung der Linienverlängerung erfolgen kann?
  • Die Verkehrsentwicklung durch die Bebauung des Lätten scheint bisher nicht ausreichend untersucht worden zu sein. Welchen Umfang wird der Güterverkehr haben und über welche Wege wird er erfolgen? Wie lässt er sich lenken, um die Albisstrasse und die Wohnstrassen in Wollishofen und Kilchberg zu schonen? Welchen Umfang wird der motorisierte Individualverkehr annehmen? Ist eine Wohnsiedlung für Mieter ohne eigene Fahrzeuge angedacht?
  • Der für eine reine Wohnbebauung erforderliche Emissionswert ES II scheint in Lätten schwierig zu realisieren sein. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Wohnzone im Osten des Gebietes realisiert werden soll. Besteht ein Bedarf für eine Bebauung im geplanten Umfang? Wäre ein Verzicht auf einen Teil der vorgesehenen Wohnflächen zugunsten von mehr Grünfläche denkbar? Es sollten auf jeden Fall die gesamte Fläche der bestehenden Familiengärten erhalten bleiben.

 

Schwache Argumente der IG Lätten

Das Argumentarium der IG Lätten erweist sich als sehr suggestiv und widersprüchlich zur Faktenlage.

  • „Industriezone“ / „Schwerindustrie“: Die IG Lätten verwendet konsequent die Bezeichnung „Industriezone“ oder gar den Begriff „Schwerindustrie“, wenn sie das Gewerbe in Sood oder die geplanten Gewerbezone in Lätten meint. Als Schwerindustrie werden Schwerchemie, Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie bezeichnet, Sparten, welche es in Adliswil nicht gibt und deren Ansiedlung in Adliswil nicht vorgesehen ist. Sood ist im Adliswiler Zonenplan als Gewerbezone 3 ausgewiesen.
  • Sood als idealer Gewerbestandort: Nach Ansicht der IG Lätten ist das Gewebegebiet Sood “organisch gewachsen“. Diese Wortwahl soll eine quasi naturgegebene Bestimmung des Sood für Gewerbeansiedlung suggerieren. Die Gewerbezone Sood ist jedoch vor einigen Jahrzehnten nach entsprechender, aus heutiger Sicht nicht optimaler, Planung entstanden.
  • Lätten für künftige Generationen: Die IG Lätten argumentiert, dass Lätten als Reservegebiet ausgewiesen ist und künftigen Generationen als Siedlungsgebiet dienen soll. Sie bezieht sich dabei auf eine Aussage des Adliswiler Stadtrates von 2015, dass für 15 Jahre kein Bedarf an einer Bebauung des Lätten bestünde. Mit dem Beginn einer Bebauung ist zwischen 2025 und 2030 zu rechnen. Es ist also kein wesentlicher Widerspruch zur Prognose des Stadtrates zu entdecken.
  • Verkehrsanbindung Sood: Laut IG Lätten ist der Zugang für das Gewerbe in Sood über die Sihltalstrasse ausgezeichnet. Dies stimmt für die Anbindung an Zürich-Brunau und -Enge oder in Richtung Sihlbrugg. Die Transporte über die A3 oder zu den Seegemeinden führen aber durch das Adliswiler Zentrum und über die dafür nicht geeignete Soodstrasse.
  • Gleisanbindung Sood: Die Lage in Sood sei ideal für die Verlagerung der Transporte von der Strasse auf die Schiene, weil es in Sood einen Industrie-Gleisanschluss gebe. Es handelt sich dabei um ein relativ kurzes Abstellgleis. Darüber hinaus müsste für Gütertransporte die gesamte Strecke der SZU, die von S-Bahnzügen in absehbarer Zeit im 7,5-Minuten-Takt befahren werden wird, von Sood bis zum SBB-Bahnhofsgelände in Zürich zweigleisig und mit mehreren Ausweichstellen ausgebaut werden, was wegen der dichten Bebauung in Manegg, Brunau, Enge und Wiedikon nicht oberirdisch realisiert werden kann. Ausserdem ist die Verlagerung auf die Schiene in erster Linie für überregionale Transporte interessant. Das in Sood angesiedelte Gewerbe (Entsorgung, Kies) benötigt nur eine regionale Anbindung, welche hauptsächlich über die Strasse realisiert wird.
  • Geringes Bevölkerungswachstum: Die IG-Lätten zitiert eine Prognose der ZPZ zum Bevölkerungswachstum in Adliswil bis 2030 von einem Prozent. Diese Prognose stützt sich aber auf die Bebauung von Dietlimoos-Moos. Sie berücksichtigt nicht die Bebauungsabsichten in Sunnau und schon gar nicht die in Lätten. Sollten in Sunnau und Lätten Wohnungen entstehen, so ist angesichts der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in der Agglomeration Zürich kaum davon auszugehen, dass diese leer stehen werden. Die Wachstumsprognose des ZPZ hat also keinerlei Relevanz zu den Plänen hinsichtlich Sood und Lätten.
  • Verdichtung in bestehenden Bauzonen: Gemäss Raumplanungsgesetz soll zunächst in den bestehenden Bauzonen verdichtet werden, bevor man auf die Reservezonen zurückgreift. Adliswil plant eine Verdichtung in Sood. Sie ist aber in Nachbarschaft der dort angesiedelten, lärmemittierenden Betriebe nicht möglich. Eben deshalb ist es notwendig, die Reservezone in Lätten für die Umsiedlung der Gewerbebetriebe in Sood zu nutzen. Ausserdem gibt es kaum Kapazitäten für eine Erweiterung der bestehenden Gewerbebetriebe in Sood, was wahrscheinlich zur Abwanderung von Unternehmen aus Sood führen wird
  • Erholungsgebiet Lätten: Die IG Lätten bezeichnet den Lätten als Erholungsgebiet, das dank Unterführung unter die Autobahn auch für die Bewohner des Dietlimoos interessant sei. Ein Blick auf die Karte zeigt allerdings, dass der zum grössten Teil bewaldete Entlisberg und das anschliessende Sihltal ein wesentlich attraktiveres und grösseres Erholungsgebiet darstellen – dank erwähnter Unterführung auch für die Bewohner in Kilchberg. Dies könnte sogar als Argument gegen die geplante Bebauung der Sunnau durch die Grundeigentümerin Stadt Zürich dienen! Es ist auch wichtig zu wissen, dass es im „Erholungsgebiet“ Lätten keine Durchwegung gibt.
  • Naturraum Stockengut-Lätten: Der Wert als Naturraum und landwirtschaftliche Fläche des Lätten, der von der IG Lätten gerne vorgebracht wird, ist zumindest sehr fraglich. Das kleine Feuchtgebiet ist laut ZPZ fast nicht mehr existent, weil weitgehend ausgetrocknet. Gemäss landwirtschaftlicher Nutzungskarte (GIS-Browser des Kantons) ist der Lätten für die landwirtschaftliche Nutzung nur mässig interessant. Bewässerung und Bodenqualität machen die Fläche für den Ackerbau ungeeignet, möglich ist nur der Anbau von Tierfutter. Unbestritten ist, dass eine Vernetzung der Naturräume gewährleistet werden muss. Als zusammen-hängende Erholungsraum Zimmerberg mit Anbindung an das Stockengut, wie von der IG Lätten argumentiert wird, ist der Lätten allerdings schon vor Jahrzehnten durch die Überbauung Breitloostrasse in Kilchberg, die sich wie ein Keil zwischen Stockengut und Lätten schiebt, entwertet worden.
  • Mangelnde ÖV-Erschliessung des Lätten: Die IG Lätten bemängelt die mangelnde Erschliessung des Lätten durch den ÖV. Es ist allerdings nicht erstaunlich, dass ein bisher nicht bebautes Gelände nicht durch den ÖV erschlossen wurde. Eine Anbindung in das ÖV-Netz ist aber möglich und auch vorgesehen.
    Umsiedlung des Gewebes in andere Gemeinden: Die IG Lätten argumentiert, dass bei Fehlen von Gewerbeflächen Betriebe in andere Gemeinden oder gar Bezirke umgesiedelt werden sollen. Diese Forderung entspricht nicht den Vorgaben des kantonalen Richtplans, in dem unter den Punkten 2.2.2 und 2.2.3 die Gemeinden verpflichtet werden, die für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben geeigneten Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes freizuhalten. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Grünen und GLP vom 2. Juni 2021 zwar zugestanden, dass die für Gemeinden bestehende Verpflichtung zur Sicherung von Flächen für gewerblich-industrielle Betreibe zwar auch über Gemeindegrenzen hinweg umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat wies aber darauf hin, dass ihm keine geeigneten Flächen in anderen Gemeinden des nördlichen Bezirks Horgen bekannt seien und dass im Raum Adliswil wegen der Nähe zu Zürich eine grosse Nachfrage nach Flächen für produktions-orientiertes Gewerbe bestehe. Die Antwort des Regierungsrats führt die fehlende Realitätsnähe der Argumentation der IG Lätten vor Augen.
Adliswil ist an einem Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten auch in Zukunft interessiert. Eine Alternative ohne Gewerbe würde eine Entwicklung zu einer reinen Wohngemeinde mit der Ansiedlung von finanzstarken Steuerzahlern bedeuten – in Konkurrenz zu den bestehenden Steueroasen rund um den Zürichsee. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse von fortschrittlichen linken Kräften sein.

Fazit

Die SP Adliswil unterstützt grundsätzlich die Idee der Aufwertung des Gebietes um den Bahnhof Sood-Oberleimbach, wie auch den Plan, das Gewerbe aus Sood und aus der Tüfi nach Lätten zu verlegen. Aus Sicht der SP Adliswil müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Angesichts des Überangebots an Gewerberäumen im Raum Zürich muss eine Analyse des Bedarfs für Gewerberäume (Dienstleistungssektor) in Sood und in Lätten für den Zeitraum bis 2050 erstellt werden.
  2. Für die Entwicklung des Lätten muss ein Verkehrskonzept gemeinsam mit der Stadt Zürich und der Gemeinde Kilchberg erstellt werden. Das Konzept muss die Verkehrsflüsse auf den Strassen, welche durch das Gewerbe, durch die Berufspendler und die Bewohner des Lätten verursacht werden, die Anbindung an das ÖV-Netz sowie Förderung des Langsamverkehrs im neuen Quartier umfassen.
  3. Für die geplante Wohnzone im östlichen Teil des Lätten ist zu prüfen, inwieweit hier Wohnungen für Mieter ohne eigenes Fahrzeug vorgesehen werden können.
  4. Die Reduktion der Lärmemissionen durch die Autobahn ist vertieft zu prüfen. Eventuell soll auf die Ausweisung einer reinen Wohnzone im östlichen Bereich des Lätten verzichtet werden.
  5. Im Zeitraum 2025 bis 2030 ist eine Sanierung der Autobahn im Bereich Adliswil / Kilchberg vorgesehen. Die Stadt Adliswil muss dringend Kontakt mit dem ASTRA aufnehmen und sich vor allem in Bezug auf lärmmindernde Massnahmen (Lärmschutzwand, Einhausung, Geschwindigkeitsreduktion, lärmarme Strassenoberfläche) abstimmen.
  6. Der heute bestehende Flächenumfang der Familiengärten muss erhalten bleiben. Familiengärten sind in der Agglomeration Zürich ohnehin unter Druck. Gegebenenfalls muss die für Grünanlagen vorgesehene Fläche im Lätten entsprechend erweitert werden, beispielsweise durch Verzicht auf Wohnbebauung oder Bebauung in der gemischten Gewerbe-/Wohnzone.