Boden behalten – Adliswil nachhaltig gestalten
KEINE SPIELCHEN MIT UNSEREM LAND!
- Die Fläche von Bauland in städtischem Eigentum schrumpft seit Jahrzehnten.
- Abgabe von Land im Baurecht ist lukrativer als der Verkauf.
- Land, das wir heute verkaufen, muss morgen teuer zurückgekauft werden.
- Alibi-Gegenvorschlag des Stadtrates stoppt nicht die Landverkäufe.
Deshalb JA zu:
- einer nachhaltigen, langfristigen Bodenpolitik
- einer aktiven Mitgestaltung unserer Stadt
- einer Landpolitik, die auch den nächsten Generationen zugute kommt
- stadteigenem Bauland auch für künftige städtische Bauvorhaben
DARUM AM 09. FEBRUAR 2020 JA ZUR INITIATIVE BODEN BEHALTEN – NACHHALTIG GESTALTEN
Boden behalten – Adliswil nachhaltig gestalten
Die unterzeichnenden, in der Stadt Adliswil wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 20 Abs. 1 GO Stadt Adliswil in Verbindung mit § 146 Abs. 2 lit. a GPR ZH in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren in die Gemeindeordnung der Stadt Adliswil aufzunehmen:
Art. 3 bis (neu) 1 Grundstücke, die im Eigentum der Stadt Adliswil stehen, dürfen unter Vorbehalt von Absatz 2 nicht verkauft werden.
2 Ein Verkauf oder Tausch von Grundstücken, die im Eigentum der Stadt Adliswil stehen, ist zulässig, wenn:
a. die Fläche des Grundstücks 100 m2 nicht übersteigt,
b. für das zu verkaufende Grundstück mit Bezug auf Fläche und Nutzung in den
letzten fünf Jahren gleichwertiger oder vergleichbarer Ersatz geleistet wurde, oder
c. deren Verkauf an eine gemeinnützige Organisation oder zur Realisierung von
öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bunds erfolgt.
3 Die Abgabe eines Grundstücks im Baurecht bleibt davon unberührt.
Begründung:
Bauland ist das Tafelsilber jeder Gemeinde. Land zu erwerben ist kostspielig, und Einzonungen sind heute kaum mehr möglich, weshalb wir mit dem bestehenden Bauland auskommen müssen. Für eine Gemeinde ist es jedoch wichtig, auf Landreserven zurückgreifen zu können, um Bauvorhaben realisieren zu können.
Adliswil braucht eine nachhaltige, langfristige Bodenpolitik, mit der die Gemeinde aktiv Einfluss auf die Gestaltung der Stadt nehmen kann.
Deshalb soll Adliswil Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern Dritten im Baurecht abgeben. So können zukünftige Generationen nach Ablauf des Baurechts wieder neu darüber entscheiden ob, was und wie gebaut werden soll. Die heutigen und die zukünftigen Generationen profitieren von Baurechtszins als stabile Einnahmequelle.
Ausgenommen werden vom Verkaufsstopp können Kleingrundstücke bis 100 m2, die Abgabe von Grundstücken an gemeinnützige Organisationen oder zur Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben des Kantons oder des Bundes. Zulässig sein soll der Abtausch von gemeindeeigenen Grundstücken, wenn die abzutauschenden Grundstücke in Bezug auf Fläche, Ausnützung, Nutzung und Wert vergleichbar sind. Ein Verkauf von Grundstücken im Finanzvermögen soll möglich sein, wenn in den letzten fünf Jahren vor der Veräusserung ein Grundstück erworben wurde, welches in Bezug auf Fläche, Ausnützung, Nutzung oder Wert vergleichbar ist.